Professionelle Aerials – jetzt mit Kenntnisnachweis und Befreiung von Flugverboten

Der Anfang war gemacht, der erste Hexacopter – der Typhoon H von Yuneec – war angeschafft und
ist mittlerweile durch den mehr professionellen Typhoon H520 Hexacopter ersetzt worden.
Auch bei den Kameras gab es Veränderungen, es sind jetzt 2 4k-Kameras, die E90 mit einem
20 MPixel 1 Zoll Sensor und einer Brennweite von 23mm und die E50 mit einem 12 MPixel 1/2,3 Zoll
Sensor und einer Brennweite von 40mm. Die E90 ist ideal für die Foto und Filmarbeit gedacht
während die E50 sich mehr für Inspektionsaufgaben eignet. Es gibt auch noch eine Infrarot Kamera,
die E10T.
Neben der Ausrüstung sind aber Flugerfahrung und auch die behördlichen Genehmigungen wichtig.
Diese sind nun in Form des erweiterten Kenntnisnachwes nach §21d LuftVO sowie der Befreiung von
Flugverboten durch das Regierungspräsidium Darmstadt gemäß §21b LuftVO.
Jetzt darf mit offizieller Flugfreigabe geflogen werden.
Das bedeutet:
– allgemeine Freigabe für den Betrieb von Koptern bis 5kg Abfluggewicht,
– Flugbetrieb näher als 100m seitlichem Abstand von Bahnanlagen, Bundesstraßen und
Bundeswasserstraßen,
– Flugbetrieb über Wohngrundstücken,
– Flugbetrieb näher als 100m seitlichem Abstand von Menschenansammlungen.
Somit sind alle notwendigen und rechtlichen Grundlagen geschaffen, professionelle Aerials zu
erstellen oderv Inspektionsflüge durchzuführen.